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laanger 4x4
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Hallo Horst 2km oder 2kmh? wie ich meinen Tacho mit GPS geeicht habe habe ich das auch über die Geschwindigkeit gemacht. mit dem Erfolg, daß dann halt die km-Anzeige falsch war. Ich denke das muß über den km-Zähler gemacht werden, die Tachonadel zeigt dann halt ein wenig mehr an. so ist es zumindest bei meinem Fahrzeug (normaler Tacho, kein Tachograf) gruß herbert
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🕇 2019
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Hi, bez. TÜV wäre ich vorsichtig. In Österreich kann es sein, dass das was in der Steiermark geht in Vorarlber nicht geht. Man kan auch nur in dem Bundesland typisieren, wo der Hauptwohnsitz ist. Italien hat folgende Regelung: http://www.oeamtc.at/portal/italien...reifen-in-den-sommermonaten+2500+1603481und die lieben Polizisten haben letztes Jahr auch genau auf meine 315er geschaut wo ich von der Fähre gefahren bin. Gruß Reinhard
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Man kan auch nur in dem Bundesland typisieren, wo der Hauptwohnsitz ist. Reinhard, das stimmt so nicht! Das gilt nur für dich als Privatperson! Wenn du die Typisierung über eine Firma und einen Ziviltechniker machen lässt, dann kann das in jedem Bundesland sein. So geschehen bei mir in 2015! Hauptwohnsitz in Wien, Typisierung durch die OÖ Landeregierung da über Offroad Hesch in Steyr-Gleink gemacht. @Herbert Die Kilometer sind völlig unerheblich! Wofür sollte das wichtig sein? Die Geschwindigkeitsanzeige am Tacho (= km/h) ist das Thema! Die Anzeige darf nicht weniger anzeigen als am Prüfstand oder per GPS gemessen. Wobei mir im Vorjahr ein VDO Mann gesagt hat dass an sich nur Prüftstandsmessung Aussagekraft hat und GPS Messung Kinderkram ist!
Zuletzt bearbeitet von RobertL; 04/03/2016 19:49.
lg Robert
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ich war beim Abgleichen meines Tachografen dabei da wurde eine Meßstrecke abgefahren und mit den km-Zähler abgeglichen. die Tachonadel hat dabei niemand interessiert die ist an den km-Zähler gekoppelt. außerdem würde ich sagen, nur wenn Du nie wissen willst welche Strecke Du gefahren bist sind die km unerheblich. gruß herbert
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Ein Tachograf ist auch etwas anderes als ein Tachometer.
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ich war beim Abgleichen meines Tachografen dabei da wurde eine Meßstrecke abgefahren und mit den km-Zähler abgeglichen. die Tachonadel hat dabei niemand interessiert die ist an den km-Zähler gekoppelt. außerdem würde ich sagen, nur wenn Du nie wissen willst welche Strecke Du gefahren bist sind die km unerheblich. gruß herbert Für die Reifeneintragung beim TÜV bzw. der LR, und das war der Augangspunkt, sind die Kilometer unerheblich! Egal ob auf Tachograph oder Tachometer! Da zählen nur die angezeigten km/h am Tachometer u.a. damit du die Geschwindigkeitslimits auch einhalten kannst und dich nicht auf den Tacho ausreden kannst bei einer Übertretung!! Gefahrene Kilometer in diesem Zusammenhang -> Wurscht! Was diese Winterreifen-Speedindex Regelung in Italien mit der Tachoangleichung zur Eintragung von grösseren Reifen zu tun hat, erschliesst sich mir auch nicht ehrlich gesagt! 
Zuletzt bearbeitet von RobertL; 04/03/2016 23:06.
lg Robert
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immer mit der Ruhe Jungs - es geht um einen techn. Sachverhalt, um nix anderes .... der TÜV Rheinland schreibt in Gutachten zu Felgen-ABE`s G 01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443 /EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapier en (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. Geschwindigkeitsmeßgerät und Wegstreckenzähler.
(1) Kraftfahrzeuge müssen mit einem im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegenden Geschwindigkeitsmeßgerät ausgerüstet sein. Dies gilt nicht für
1. mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h sowie
2. mit Fahrtschreiber oder Kontrollgerät (§ 57 a) ausgerüstete Kraftfahrzeuge, wenn die Geschwindigkeitsanzeige im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegt.
(2) Bei Geschwindigkeitsmeßgeräten muss die Geschwindigkeit in Kilometer je Stunde angezeigt werden. Das Geschwindigkeitsmeßgerät muss den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
(3) Das Geschwindigkeitsmeßgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt. Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 vom Hundert abweichen. Richtlinie 75/443/EWG
Gruß Juergen
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Also der §57 STVO in Österreich hat andere Inhalte.  Herbert, Reinhard und ich sind Österreicher! Ob und wie 75/443/EWG in A umgesetzt ist habe ich keine Ahnung, ist aber wahrscheinlich nicht angewendet für M1 & N1 Fahrzeuge denke ich.
Zuletzt bearbeitet von RobertL; 04/03/2016 23:36.
lg Robert
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ich dachte Österreich sei noch Mitglied der Europäischen Union ;-) RICHTLINIE DES RATES
vom 26 . Juni 1975
zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Rückwärtsgang und das Geschwindigkeitsmeßgerät in Kraftfahrzeugen .... DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN HAT FOLGENDE RICHTLINIE (75/443/EWG) ERLASSEN :
Artikel 1
Fahrzeuge im Sinne dieser Richtlinie sind - mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen , land - oder forstwirtschaftlichen Zug - und Arbeitsmaschinen sowie anderen Arbeitsmaschinen - alle zur Teilnahme am Strassenverkehr bestimmten Kraftfahrzeuge mit oder ohne Aufbau , mit mindestens vier Rädern und einer bauartbedingten Hoechstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h ....
Gruß Juergen
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Also mein Statement war nur dazu gedacht, darauf hinzuweisen, daß wenn man seinen Tacho über die Geschwindigkeit mit dem GPS abgleicht oder auch nur kontrolliert, der km-Zähler doch um einiges daneben sein kann, da die Tachonadel eben ein wenig vorauseilt nicht einmal eine Empfehlung - nur ein Hinweis gruß herbert
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