ich dachte Österreich sei noch Mitglied der Europäischen Union ;-)

Zitat
RICHTLINIE DES RATES

vom 26 . Juni 1975

zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Rückwärtsgang und das Geschwindigkeitsmeßgerät in Kraftfahrzeugen
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DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN HAT FOLGENDE RICHTLINIE (75/443/EWG) ERLASSEN :

Artikel 1

Fahrzeuge im Sinne dieser Richtlinie sind - mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen , land - oder forstwirtschaftlichen Zug - und Arbeitsmaschinen sowie anderen Arbeitsmaschinen - alle zur Teilnahme am Strassenverkehr bestimmten Kraftfahrzeuge mit oder ohne Aufbau , mit mindestens vier Rädern und einer bauartbedingten Hoechstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h
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Gruß Juergen