Original geschrieben von cguenther
was passiert eigentlich bei inverkehrsbringung von kfz-teilen, wenn diese ece-freigabenummer gar nicht zu den verkauften scheinwerfern gehört?
lg

Ungeachtet zivilrechtlicher Fragestellungen kommt man dann auch schon in strafrechtliche Dimensionen.

Bezeichnend ist, dass -auch in anderen Threads hier- Fragen zu E-Kennzeichnung und zur Bauartzulassung dieser Scheinwerfer vom Verkäufer nicht beantwortet werden.

Man darf vermutlich auch nicht erwarten, dass die fachliche Kompetenz viel größer ist als die Rechtschreibkenntnisse. Benehmen können wir hier auch ausklammern. Man muss bei einem Werbepartner dieses Forums vielleicht einfach einkalkulieren, beleidigt oder der Lüge bezichtigt zu werden (hatten wir hier alles nachweislich schon).

mundus vult decipi, ergo decipatur

Und jetzt bin ich mit meinem Griechisch am Ende ;-)


Ecken und Kanten serienmässig.