die zwischenzeitliche Frage war doch, muss der Tacho nach Umbereifung angepasst werden. Ja das muss er, wenn die Abweichung zu groß ist und auf jeden Fall, wenn er weniger anzeigt, wie real gefahren wird.
Beim einfachen Tacho kann das mit einem Signalwandler gemacht werde, beim Tachographen mit den den DIP Schaltern am Gerät.
Da es bei den Richtlinien etc. vorrangig um die, im Rahmen der zulässigen Toleranz, angezeigte Geschwindigkeit, im Verhältnis zur gefahrenen Geschwindigkeit geht, kann ich mir nicht vorstellen, dass bei der Prüfung/Justierung des Tachos die angezeigte Geschwindigkeit keine Rolle spielt, da es ja um eben diese geht. Wenn der Wegstreckenzähler dann auch möglichst korrekt arbeitet ist das gut und sinnvoll, aber nicht vorrangiges Ziel der Richtlinie/Verordnung.
Das Fahrzeug wird bei folgenden drei Geschwindigkeiten geprüft : 40 km/h , 80 km/h sowie 120 km/h oder 80 % der vom Hersteller angegebenen Hoechstgeschwindigkeit , wenn diese weniger als 150 km/h beträgt
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Bei den Prüfgeschwindigkeiten muss zwischen der angezeigten Geschwindigkeit (v1) und der tatsächlichen Geschwindigkeit (v2) folgende Beziehung bestehen:
0 ≤ (v1 - v2) ≤ 0,1 v2 + 4 km/h
Wie Herbert ja richtig schreibt, hängen Geschwindigkeitsanzeige & Wegstreckenzähler natürlich techn. zusammen, haben aber nicht zwangsläufig die selbe Abweichung.
Und ja es ist sinnvoll einen exakten Wegstreckenzähler zu haben, gefordert ist aber, dass der Tacho die Vorgaben einhält.
In D darf lt. §57 StVZO der Wegstreckenzähler ± 4% Abweichnung vom der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke abweichen.