stimmt - hat sich scheinbar mal was geändert.
TÜV Süd schreibt: "Nur Originalausführung oder Motor aus der Fahrzeugbaureihe zulässig."

Dafür steht nur bei der Gemischaufbereitung (nicht beim Motor), dass sie zeitgenössisch sein muss...?

https://www.tuev-sued.de/uploads/images/1336049976224756740680/2anfordkat-oldtimer.pdf

Und innerhalb der Baureihe gelten die 10 Jahre nicht, oder wie ist das zu verstehen:

"Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenen-
falls Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der
Fahrzeugbaureihe, sind zulässig."

Last edited by pfisher; 07/03/2016 08:39.

LG Peter