Hallo,
Die andere Sache ist die, daß nach einem Unfall o.Ä. auch mal die Kiste auseinander genommen werden kann. Und die Gutachter sind i.d.R. sehr fit, wenn sie eine Chance wittern, daß die Versicherung (=Brötchengeber] nicht zahlen braucht...
Wenn es nur um eine kleine Positionsleuchte o.Ä. ginge, wäre das Problem vielleicht Keines. Da es aber um die Hauptbeleuchtung geht...
Gutachter geht ja noch, schlimm sind die Rechtsverdreher, besonders hier in den USA. Die werden anteilig bezahlt.
Siehe MB USA und G500. Da war ein Rückruf. Austauschen der vorderen Blinker und entfernen der horizontalen "Gitter" an der Brushguard. Gab dafür Kohle zurück von MB and den momentanen Eigentümer.
Hintergrund war ein Unfall und der Unfallgegner behauptete das die Blinker nicht sichtbar waren ( "zu dunkel") und dann darf in den US nichts, absolut nichts vor den Scheinwerfern sein.
Somit hatte der Rechtsanwalt seinen Aufhänger ..
Dass Brushguards in Zubehör mit horizontal oder ähnlichen Streben verkauf werden und eigentlich jeder 2. Truck mit Brushguard solche Streben hat interessiert niemanden. Bis es zum Knall und Anwalt kommt. Der freut sich .... da kommen die Millionen.
Zurück zu den "Hans" Scheinwerfern. Die werden in dem Link den Hans angab als "Zugelassen nach DOT & ECE" beworben.
Im Klartext, wenn das nicht stimmt hat im Falle eines Falles der Hans ein Problem.
Aber das ist ja im Zubehörhandel generell so . Radlager, steht zB. FAG drauf ... kommt per Importeur xyz .. ist auch FAG drin ???