Ach Gott,ach Gott.Ich würde ja sagen,frag mal beim ADAC an
aber ich hatte mal eine viel einfachere Frage und das war schon nicht in Erfahrung zu bringen.
Im Geltungsbereich der EU darfst du die Dinger dranhaben,wenn sie keine Kennzeichnungen tragen.
Heißt,wenn es Fernscheinwerfer sind,darfst du die nicht wie Arbeitsscheinwerfer betrachten.
Arbeitsscheinwerfer haben keine Kennzeichnungen.
Abdecken ist verboten.Die Anlage muss ständig betriebsbereit sein.
Für Länder außerhalb der EU musst du dich an die jeweiligen Verkehrsbehörden wenden.
Wenn deren Recht so verkorkst ist,wie das EU-Recht,wirst du da keine klare Aussage bekommen.
Bestenfalls akzeptieren sie das Fahrzeug in dem Zustand,in dem es im Heimatland legalisiert ist.


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