P.S.: http://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Apps_Rechner/KfzRechner/KfzRechner.html

und:
Zitat
... und der Zoll ?
Der Zoll hat zum 1. Juli 2014 die Verwaltung der Kfz-Steuer
von den Finanzämtern übernommen.
Was bedeutet das für Sie ?
Die An- und Abmeldung von Kraftfahrzeugen
oder Anhängern erfolgt wie bisher bei den
Kfz-Zulassungsbehörden.
Diese übermitteln die Daten – die für die Besteuerung
grundsätzlich bindend sind – an den Zoll.
Bei der Fahrzeugzulassung sind Sie verpflichtet ein
Lastschriftmandat zu erteilen (aktuell SEPA). Dadurch wird
die jährliche Kfz-Steuer automatisch von Ihrem Konto
abgebucht und Sie müssen nichts weiter veranlassen.
http://www.bundesfinanzministerium....eugsteuer.pdf?__blob=publicationFile&v=4