Falsch, in der Verordung dazu steht zb. auch dass bei einem Fehler in der Abgasnachbehandlung das Fahrzeug in einen zwingenden Notlauf gehen muss der nur von einer Werkstatt nach beheben des Fehlers gelöscht werden kann.
Auch muss die Verbrennung kontrolliert sein, was bei einem mechanischen Saugdiesel technisch unmöglich ist.

Das ist ja der Grund weshalb +/-2006 bei Einführung der Euro4 sämtliche mechanischen Saugdiesel aller Fahrzeughersteller unisono vom europäischen Markt verschwunden sind. Ab da funktioniert das nicht mehr mit dem Regelwerk.

Hier ist eine gute Zusammenfassung dazu.
http://www.bremach-reisemobile.org/technik/iveco-daily-motoren/abgasnormen-euro-x

Peter könnte dazu mehr sagen, der ist da tiefer in der Materie drin.


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