Original geschrieben von Ozymandias
Falsch, in der Verordung dazu steht zb. auch dass bei einem Fehler in der Abgasnachbehandlung das Fahrzeug in einen zwingenden Notlauf gehen muss der nur von einer Werkstatt nach beheben des Fehlers gelöscht werden kann.

Kannst du mal ansagen wo das steht?
Ich finds nämlich nicht:
Euro 6 Norm


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