es gibt zumindest bei schweren NFZ bei zu geringen Reagensstand (Adblue) erst eine "schwache Aufforderung" aufzufüllen (Leistung wird reduziert), bei Missachtung eine "starke Aufforderung" mit Reduzierung der Geschwindigkeit auf 20km/h nach bestimmten Regularien. Ausnahmen für Einsatzfahrzeuge.

Allgemeine Leistungsreduzierung bei entsprechenden Fehlern sehe ich nicht...

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/.........


Gruß Juergen