Zitat
Artikel 7
Auflagen für Systeme, die mit einem sich verbrauchenden
Reagens arbeiten
(1) Hersteller, Reparaturbetriebe und Fahrzeugbetreiber dür-
fen Systeme, die mit einem sich verbrauchenden Reagens arbei-
ten, nicht manipulieren.

(2) Die Fahrzeugbetreiber stellen sicher, dass Fahrzeuge nicht
ohne das sich verbrauchende Reagens gefahren werden.

Zitat
Artikel 5
Anforderungen und Prüfungen
(1) Die Hersteller gewährleisten die Einhaltung der in Anhang
I aufgeführten Emissionsgrenzwerte.
(2) Die Hersteller rüsten ihre Motoren und Fahrzeuge so aus,
dass die Bauteile, die das Emissionsverhalten voraussichtlich be-
einflussen, so konstruiert, gefertigt und montiert sind, dass die
Motoren oder Fahrzeuge unter normalen Betriebsbedingungen
dieser Verordnung und ihren Durchführungsmaßnahmen ent-
sprechen.
(3) Die Verwendung von Umgehungsstrategien, die die Wirk-
samkeit von emissionsmindernden Einrichtungen herabsetzen,
ist unzulässig
.

Danke Daniel

Last edited by Ozymandias; 01/08/2016 08:53.

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