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Hallo Leute, die Aussage des Verkäufers ist insofern richtig, dass durch den Einbau eines Boilers der originale Kühlkreislauf verändert wird und dadurch eine rechtliche Handhabe gegeben ist eine Gewährleistung auf den Motor abzulehnen. Dies natürlich nur, wenn der Motorschaden eindeutig auf ein mangelhaftes Kühlsystem zurückzuführen ist. Dies mit dem technischen Hintergrund, dass der Motor (wahrscheinlich ein 8140) nicht für den Boilerbetrieb konstruiert worden ist. Nach meiner Meinung sollte aber das relativ kleine zusätzlich Kühlflüssigkeitsvolumen das thermische Verhalten des Motors nicht wesentlich verändern. Es ist einfach darauf zu achten, dass die Leitungen sicher (Wasserverlust) verlegt sind und sich keine Luftpolster bilden können (sonst ist ein Überhitzen des Motors vorprogrammiert). Die relativ schwache Heizleistung der modernen Dieselmotoren kommt von den hohen Wirkungsgraden der Motoren. Je höher der Wirkungsgrad, desto kleiner der Verlust (auch Verlustwärme). Das Thema der starken Abkühlung des Motors (ohne Last) kann daher kommen, dass bei Thermostattstellung kleiner Kreis (nur Motor + Heizelement) die Leistung der Wasserpumpe ausreicht um warmes Wasser aus dem Expansionsgefäss durch die Ausgleichsleitung (vom Kühler zum Expansionsgefäss) zu saugen. Um dem entgegen zu wirken, kann in die Ausgleichsleitung eine kleine Drossel montiert werden. (Auch hier ist rein rechtlich von einem Verlust der Gewährleistung auszugehen!) Dies bringt bei den 8140-Motorten rund 10°C mehr mindest Wassertemperatur.
Gruss LC500
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