Original geschrieben von neo
Bzw, wo kann ich dazu entsprechende Infos bekommen, falls das Regional unterschiedlich geregelt ist.
Rufe direkt bei deinem Bauamt im Ort an. Oder besuche die, geht hier ohne Termin. Die mündlichen Aussagen sind vielleicht mit Vorsicht zu genießen, aber wenn ein Punkt unklar ist, kannst du immer weiter löchern.

- Wenn das Bauwerk an einer Stelle x m hoch ist, muss es an dieser Stelle 3 m Grenzabstand haben.
- Oft ist ein gewisses überbautes Volumen genehmigungsfrei (bis 20 oder 30 m³).
- Du versiegelst eine Fläche, solltest also auch an Versickerung und Regenwassergebühren denken.

Handtuch


G320 lang 1995