Es gibt doch nur zwei Möglichkeiten:
A) der Bügel ist gar nicht eingetragen
B) der Bügel ist rechtswidrig eingetragen
In beiden Fällen liegt die Haftung beim Fahrzeughalter. Das muss man sich leisten können/wollen.
(Der Ausweg über die Windenstossstange kann beim abgebildeten Fahrzeug und beim abgebildeten Bügel rein technisch nicht zutreffen.)
P.S.: die Suchfunktion gibt Überblick, wie ausgetreten das Thema hier schon ist.