Es gibt doch nur zwei Möglichkeiten:

A) der Bügel ist gar nicht eingetragen
B) der Bügel ist rechtswidrig eingetragen

In beiden Fällen liegt die Haftung beim Fahrzeughalter. Das muss man sich leisten können/wollen.

(Der Ausweg über die Windenstossstange kann beim abgebildeten Fahrzeug und beim abgebildeten Bügel rein technisch nicht zutreffen.)

P.S.: die Suchfunktion gibt Überblick, wie ausgetreten das Thema hier schon ist.


Ecken und Kanten serienmässig.