Bitte Kfz-Steuer und Zulassungsrecht nicht verwechseln:

Im Zulassungsrecht wird entweder
1. nach den PkW-Zyklen das Komplettfahrzeug geprüft; damit ist die Gesamtuntersetzung relevant und größere Räder würden z.B. einen kürzere Achsuntersetzung erfordern - dann ist kein neues Gutachten fällig (geht bei der Außenstelle des TÜV Bayern Sachsen in Prag übrigens billiger), oder
2. Der Motor nach den LkW-Testsyklen alleine geprüft, dann sind die 8% uninteressant.

Wonach ein Staat seine Kfz besteuert, ist eine ganz andere Angelegenheit; in der aktuellen dt. Steuerdiskussion geht dabei unter, daß viele Großserienhersteller das ohnehin notwendige PkW-Gutachten für die Transporterversionen bis 3,5t gleich weiterverwenden, weil das zulässig ist. Wer einen lupenreinen LkW prüfen lassen will, kann die unabhängig vom Gesamtgewicht jedenfalls nach der LkW-Norm tun. (Daß die Finanzämter dann auf der Seife stehen, ist ein Thema, das nicht hierher gehört).

Grüsse,
Peter