@Andreas:
Vor der Ummeldung mach ich erst mal schlau bezüglich der Haftpflicht-Tarife für
privat genutzte Lieferwagen
Lkw im Werksfernverkehr bis 1to Nutzlast
(dann relativiert sich die Steuer wieder, der Endabschlag ist übrigens 20 und nicht 30%)

Die Crux ist:
Die Reisemobile werden zulassungsrechtlich hinsichtlich der Emmissionsklassen gemäß den Nutzfahrzeugen und somit der Richtlinie 88/77/EWG behandelt. Mit der Einstufung der Pkw befasst sich jedoch die Richtlinie 70/220/EWG. Grob gesagt besteht der Unterschied - wie oben schon dargestellt - darin, dass in der Richtlinie für Nutzfahrzeuge der Schadstoffausstoss auf die Leistung in kW berechnet wird im Bereich Pkw jedoch auf die gefahrenen Kilometer (deshalb spielt beim Lkw der Abrollumfang auch keine Rolle, beim Pkw schon). Diese zwei Maßstäbe sind definitiv unvereinbar!

Und genau das ist mit der Seife gemeint: wie macht ein Finanzamt aus einem EuroII-Daily einen Pkw? Wird der zur Dreckschleuder degradiert? Dann viel Spaß <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wut.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wut.gif" alt="" />