Bernhard hat das Problem der Behörden schön auf den Punkt gebracht: Staatliche Verwaltung muß auf Basis von Gesetzen erfolgen, und willkürliche Einstufung in eine PkW-Schadstoffklasse ist da nicht drinnen (einige Finanzämter tun das dennoch, da muß man eben das Verfahren führen).

Der kleine Haken: Von vielen Fahrzeugen gibt es eine PkW-Version (muß sein, wenn es mehr als 7 Sitze gibt). Und da kann die Behörde schon sagen "Derselbe Motortyp hat einmal Euro XX PkW, einmal Euro YY LkW - wir haben eine Schlüsselnummer fürs Hubraumsteuerrechnen.
Wenn es die wirklich nicht gibt, ist der LkW mit Wechselaufbau ein eleganter Sidestep rund um die WoMo-Besteuerung, die aufgrund der Einstufung als "Klasse M" rechtich gedeckt in Richtung PkW zeigt (bedankt euch mal beim AF-Klagsverein, das war die logische Reaktion der Behörden).

Grüsse,
Peter