Liebe Spezialisten,

es gibt ja die eine und die andere top-durchdachte Seilwindenstoßstange für den G, auch die W463... Ich sehe aber immer wieder auch abnehmbare Varianten.

Kann mir jemand sagen, ob es TÜV-mässig grundsätzlich möglich ist, eine abnehmbare Seilwinde zu nutzen und diese, ggfs. mit entsprechender Abdeckung, auch im öffentlichen Straßenverkehr am Auto zu lassen ("mobiles Arbeitsgerät") oder setzt das eine LKW-Zulassung voraus?

Viele Grüße

Hannes



Heute schon gewuerfelt????