Schon vergessen? In D mußte man auch bis 1987 die selbstgenutzte Wohnung als geldwerten Vorteil versteuern. Dafür durfte man die Schuldzinsen wie bei einer vermieteten Immobilie absetzen. Nachfolger ist der berühmte §10e geworden, nach dem Wohneigentum zur privaten Nutzung als Konsumgut wie ein Auto, ein Pullover oder eine Tüte Mehl angesehen wurde, der jedoch steuerlich mit wechselnden Prozenten, Grenzen und sonstigen Randbedingungen (die nach und nach natürlich immer kleiner und enger wurden) gefördert wurde.
Daraus wurde dann die Eigenheimzulage die nach dem Verdienst der letzten beiden Jahre bemessen wurde und im Prinzip nur denjenigen Zustand die sich das Häuslebauen eh nicht wirklich leisten konnten (zumindest in Bayern nicht). Aber auch die ist ja seit gestern Geschichte.