Befriedete bezirke sind ausgeschlosen wobei im ländlichen bereich teils gartenzäune nicht zum befriedeten bezirk gehören Katzen dürfen erst 300 Meter vom Haus entfernt geschossen werden wobei wenn man den jagdausübungsberechtigten mitteilt welches seine Katze ist sollte das kein problem sein

Cornelius


Wer seinen Landy liebt schraubt