Hallo Ozy,

Original geschrieben von Ozymandias
Nein das darfst du nicht, die Treppe ist ja Ladung und seitliche Überladung ist (zumindest in CH) grundsätzlich Verboten. Ausnahmen davon sind abschließend Aufgezählt.

Nach §32 STVZO sollte es erlaubt sein:
"9. ausziehbare oder ausklappbare Stufen in Fahrtstellung ..." und " ... bis 10 mm"

Mein Vorgänger in meiner Mietwerkstatt hat es an seinem G90 auch so gelöst und ist durch den TÜV gekommen;
ich lasse es einfach mal drauf ankommen ...

Original geschrieben von Ozymandias
Kannst du das Teil nicht ans Heck hängen? Da würde es weniger auffallen.

Schwierig - ich möchte die Leiter auch gerne von innen auf- & abbauen können;
und die Heckfläche ist schon verplant

Schöne Grüße

Hans-Joachim

Zuletzt bearbeitet von kookaburra; 07/02/2017 12:11.