Habe gerade festgestellt, dass ich noch eine Antwort schuldig war.
Mercedes Schweiz gab mir diese Antwort:
"Herzlichen Dank für Ihre Anfrage!
Die Aussage des Strassenverkehrsamtes ist richtig. Der Artikel 104a Abs.3 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge sagt aus:
Dieser Artikel ist in Kraft seit dem 01.01.2010.
Die Übergangsfrist für vorher am Fahrzeug verbaute Bügel
oder Frontschutzbügel die am Neufahrzeug ausgeliefert wurden ist,
im Gegensatz zu Deutschland, am 31.12.2009 ausgelaufen.
Der an Ihrem Fahrzeug verbaute Bügel entspricht der Richtlinie 78/2009/EG nicht und muss daher leider demontiert werden.
Mit freundliche Grüssen.
XXXXXXXXXXX
Mercedes-Benz Schweiz AG
Ein Unternehmen der Daimler AG
Homologation Personenwagen
Bernstrasse 55
CH-8952 Schlieren "
Antec schrieb betreffend zum IAC Frontschutzbügel:
"Zwischenstand ist :
1)
In der Schweiz ist es wirklich so, dass nun nach einer verstrichenen Übergangsfrist (bis 1.1.2010) auch rückwirkend alle nicht mit dem Fahrzeug Typengenehmigten oder in der EG-Gesamtgenehmigung enthaltenen Frontschutzsysteme entfernt werden müssen. Ausgenommen sind Frontschutzsysteme, welche der Richtlinie 2005/66/EG entsprechen.
2)
Falls Mercedes das Frontschutzsystem für das G-Modell mit dem Fahrzeug in der Schweiz typengenehmigt hat, könnte es am Fahrzeug belassen werden.
Ich frage jetzt gerade bei unserem Einkäufer bei Mercedes Stuttgart nach ........................Fortsetzung folgt.
( da dies alle G-Fahrer mit Bügel in der Schweiz betrifft )
Auch schönes Wochenende !
Mit freundlichen Grüßen / Best regards
XXXXXXXXXXX
Antec Fahrzeugtechnik GmbH
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D-82256 Fürstenfeldbruck
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