Die begrenzende Regel erlaubt es, vom Unterfahrschutz noch 40 (oder 50 ?) cm nach hinten zu gehen mit Aufbauteilen.

Nun hängt es auch davon ab, ob Dein Fahrzeug einen definierten Unterfahrschtz besitzt. Wenn nicht könnte man die Stoßstange bzw. Rücklichtleiste als Unterfahrschutz bezeichnen. Ein freundlicher TÜV nimmt das ab. Eigentlich interessiert dieses Thema nach meiner persönlichen Erfahrung den TÜV kaum. Mag sein bei einem sehr hoch gebauten LKW schon.

Sepp