zum einen wird man sich einen funktionierenden Airbag/Gurtstraffer bei einem (hoffentlich nicht stattfindenden) Unfall wünschen, zum anderen wird der nächste TÜV Prüfer, wenn er auf Zack ist, feststellen, dass die Airbag-Leuchte beim Selbsttest (Zündung an) nicht leuchtet. Unterspannung wird normalerweise von allen Steuergeräten reklamiert.