monny,
wenn du neverkehrsrechtschutz hast würde ich mal einspruch gegen den tatbestand einlegen...
immerhin sitzt du ja auf der beifahrerseite <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/div01.gif" alt="" />
ne im ernst, könnte ja sein das du auf dem bild nicht genau zu erkennen bist. ist manchmal erstaunlich wie undeutlich deren bilder werden wenn man sie zu erkennungsdienstlichen zwecken vergrößert...
ingo