Bin zwar kein Jurist, antworte aber trotzdem:


§ 107 Abs. 2 Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG)! Die Erhebung der Gebühren und Auslagen ist gesetzlich vorgeschrieben - unabhängig von dem Bußgeld welches ja als Sanktion für einen Regel-/Gesetzesverstoß verhängt wird.

Der Link führt dich zum Bundes-OwiG. Die Länder-OwiG´s können im Wortlaut leicht andere Regelungen enthalten sind aber fast identisch.

Zahlen, glücklich sein, Festtage genießen.

Schöne Weihnachten euch allen <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/engel02.gif" alt="" />


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