@Wolff
Ja, nur im Vergleich zu anderen Institutionen sehr wenig, wenn man die Änderungen in dieser Zeit bedenkt.

ab 1989 Streichung der KV-relevanten RVO-Einträge 1. Gesundheitsreformgesetz, Ausdehnung der Härtefallregelung §62 Abs. 2, Ermessensleistungen werden erweitert, Strukturausgleich etc etc., ist bei weitem ein genauso weitreichender Moloch geworden wie wir ihn in der direkten Staatsverwaltung schon länger kennen, nur effizienter.

Bedenke, dass die Unterhaltung des Bundestages im Jahr genauso viel kostet wie alle Verwaltungskosten aller Krankenkassen zusammengenommen.

Gruß Holger