laut "ADAC Pannen- und Unfallhilfe für ADAC Mitglieder Stand: 01.06.2017"

die Leistungen und unten auf de Seite umgänglich als pdf

Auszug daraus:
Zitat
4. Welche Fahrzeuge sind geschützt?
a) Geschützt sind nichtzulassungspflichtige sowie zugelassene Kraftfahrzeuge,
die vom ADAC Mitglied zum Zeitpunkt des Schadens mit einer gültigen Fahr­
erlaubnis alleinverantwortlich geführt werden oder unmittelbar gestartet
werden sollen. Zudem muss das Fahrzeug in Deutschland wegen einer
­Panne oder eines Unfalls auf einer öffentlichen Straße einschließlich der
von dort unmittelbar zugänglichen (auch privaten) Garagen- und Parkplätze
liegen geblieben und der Schadenort mit Hilfsfahrzeugen erreichbar sein.
b) Geschützt ist der mitgeführte Anhänger, sofern er nicht mehr als eine Achse
hat. Zwei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m gelten als eine
Achse. Ein Leistungsanspruch besteht aber nur einmal für das Gespann
(Fahrzeug mit ­ m
itgeführtem Anhänger) insgesamt.
c) Das Fahrzeug darf nach Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Per-
sonen nicht mehr als 9 Sitzplätze (einschließlich des Platzes für den Fahrer)
haben und
– eine Gesamtbreite von 2,55 m,
– eine Gesamtlänge von 10 m,
– eine Höhe von 3 m sowie
– eine zulässige Gesamtmasse von 3.500 kg nicht überschreiten.
Auch für den mitgeführten Anhänger gelten die angegebenen Maße. Alle
angegebenen Maße gelten einschließlich der Ladung.
d) Darüber hinaus sind in der Zulassungsbescheinigung I eingetragene Wohn­
mobile
geschützt bis zu

– einer Gesamtbreite von 2,55 m,
– einer Gesamtlänge von 10 m,
– einer Höhe von 3,20 m einschließlich ­Ladung und
– einer zulässigen Gesamtmasse von 7.500 kg.
e) Nicht geschützt sind Schrottfahrzeuge, polizeilich beschlagnahmte/sicher-


Gruß Juergen