Na ja, das ist so auch nur die halbe Wahrheit! Richtig ist, es betrifft nur die Gasanlagen in Wohnwagen oder Wohnmobilen zum Kochen oder Heizen! Nicht etwa die Anlagen zum Betreiben des Fahrmotors. Imho sind auch die fest verbauten Unterflurflüssiggastanks prüfpflichtig.
Zudem verwehren einige Campingplatzbetreiber den Zugang zu ihrem Platz bei abgelaufener Prüfbescheinigung.
Ausserdem, wen stört die fachkundige Prüfung der Anlagen schon zur eigenen Sicherheit?


Gruß Rainer
Ich wäre gerne arm und hässlich, aber das Schicksal hats anders gewollt.