Um Lyon herum sind die Autobahnen nicht Teil der Zone
Zitat
Als Ausnahmen für Fahrverbote gelten die Autobahnen A6, A7, A42 sowie der Tunnel durch den Berg Fourvière (A6) und einige Nebenstraßen, die im Dekret n°69-2017 der Präfektur auf Seite 7 aufgelistet sind.