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T
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T Offline
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Servus beinand,
Patroler meinte i soll mei Anliegen mal hier Posten!
I hab an 230ge Bj. 88 bei restaurieren. Auspuff ist komplett durch. Ein Kat ist werksseitig verbaut, der aufgrund der schwere des Kfz und alter des Fahrzeugs steuerrechtlich nix bringt, einen Kaltlaufregler gibts nicht für das Automatikmodell.
Der Tüv meint es wäre ne Einzelfallentscheidung des Prüfers wenn i mit meinem G zur Oldtimerabnahme fahre ob ich ihn als Oldi eingetragen bekomm oder nicht. I glaub mit Verlaub dass sie keine Ahnung haben...sorry. Ich möcht nen Standard auspuff einbauen. Hat jemand erfahrung mit sowas und oder a Gutachten tur Hand mit dem i notfalls wedeln kann....Danke im voraus...Toddi


Der Mensch an sich ist ein geniales Geschöpf, Ausnahmen bekommen die Regel!
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Soweit ich weiss muss der Kat bleiben, wenn der G werkseitig einen verbaut hatte.
Das ist zumindest die Theorie, wie ich sie von einem anderen Oldtimer kenne, wo ich den Nachrüstkat austragen lassen konnte..
Insofern schwierig. Falls 1988 der Kat optional bestellbar könnte aber was gehen...

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War Kat nicht ab 1986 obligatorisch? Weiss es nimmer ist zu lang her.....


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G
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Moin,

01.01.1989 ist der Stichtag bei Neuzulassungen in der BRD bzgl. KAT.


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G
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Hi,

habe grad mal nachgeschaut in den Unterlagen meines 230GE aus 89'. Unter Sonderausstattung mit dem Code K89 liest sich Abgasreinigungsanlage mit geregeltem Katalysator. Also noch kein Standard.

Gruß,
Cem

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Süchtiger
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ich kenne das auch so wenns bei Auslieferung verbaut war dann bleibt er erhalten und wenn Nachrüstkat nicht mehr lieferbar dann kann man es austragen. Wenn ich mich richtig erinnere geht das doch aus der Abgasschlüsselnummer hervor.
G-ruß Meister

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Mogerator
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Hallo Cm,

Original geschrieben von G den Weg
habe grad mal nachgeschaut in den Unterlagen meines 230GE aus 89'. Unter Sonderausstattung mit dem Code K89 liest sich Abgasreinigungsanlage mit geregeltem Katalysator. Also noch kein Standard.
das heißt nichts. Deine Sperren und viele andere Ausstattungen stehen auch als SA in der Datenkarte. Obwohl sie zu dem Zeitpunkt in Deutschland Serie waren. Das ist bei allen Baureihen so.


Grüße
DaPo


Fußball war doof, Fußball ist doof, Fußball bleibt doof.
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Dauerbrenner
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Moin,

beim 230GE war der KAT ab Werk aber tatsächlich 1988 noch optional gegen Aufpreis zu bestellen, ansonsten wurde die sog. RUF-Version ohne KAT verbaut - zumindest bei meinem 88er Cabrio.

Gruß





Gerhard

Von wegen G wie geht nicht - G-eht doch!

=> Suche originale, gut erhaltene Fußmatte vorne rechts in anthrazit (schwarz) mit V8-Schriftzug für G500 langer Radstand 1998-2000 (also Vor-MOPF)
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T
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T Offline
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Ich bin leider kein Profischrauber....was heisst das nun für meinen G? Kann i den Kat weglassen?


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Süchtiger
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es wurde dir doch schon geantwortet!
Es wurde mit Kat ausgeliefert das muss deine Abgasschlüsselnummer auch
aussagen und denn is nicht mit ohne. Es spielt doch keine Geige ob es Sonderausstattung
war oder ist, er wurde jedenfalls nicht nachträglich von z.B. Fa. Wurm eingebaut und dann in die Papiere eingetragen.
So die Rechtslage wenn alles korrekt verläuft.
Warum willst du eigentlich ohne fahren wenn die ganze Regelung schon eingebaut ist?
G-ruß Meister

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