Original geschrieben von SIGGI109
wenn ich also mit einem PKW/GELÄNDEWAGEN eine eintragung in den papieren von ungebremst 750kg habe,

Das ist die Anhängelast und nicht das zGg. eines Anhängers!!!
Ohne es jetzt nachzulesen sagen wir mal seit 1986 darf bei neuzugelassenen,ungebremsten Anhängern,
die zul Achslast 750kg nicht überschreiten.
Bei Einachsanhängern wird die Stützlast zur Achslast addiert um das zGg, zu erhalten,
Ja nach Zugeinrichtung deines 1200kg Anhängers hätte ungebremst also ein ganz anderes zGg errechnet werden können.
Bei Anhängern sagen wir mal vor 1986 kann die Achslast ungebremst höher sein.
Weil der Normalsterbliche nicht in der Lage ist zGg,Achslast und Anhängelast auseinanderzuhalten,
gibt es keine ungebremsten Anhänger mit mehr als 750kg zGg zu kaufen.
Die Diskrepanz zwischen zGg und zul.Achslast findet sogar steuerliche Berücksichtigung.