Hallo zusammen,

um die Dunkelheit ein wenig aufzuklären, sozusagen my 2 cents für das viele Mitlesen in den letzten Jahren....

Der Frontschutzbügel kam als wahlweise Ausstattung mit dem Nachtrag I zur Fahrzeug-ABE F455 (für den 463) mit Datum vom 08.01.1991.
Wenn das Fahrzeug also unter F455 ab Nachtrag I zugelassen ist: Kein Problem.

Als Einzelteil hat der Bügel keine ABE (allgemeine Betriebserlaubnis). Das Thema Bestandsschutz und Adaption von alten Teilen an neuere Fahrzeuge ist ein anderes...

Gruß aus der Südpfalz
Wolfgang