Zitat
Der Pferdeanhänger ist ein Anhänger für einen bestimmten Zweck und ganau nur dafür steuerfrei gestellt.

Umzugsgut ist kein Pferd und fettisch.

Der Bootstrailer ist zum Transport von Booten und Vatta transportiert ein Boot - auch fettisch.

Thats the jumping Point. Er wird eben NICHT zweckentfremdet verwandt. Also fehlt dem Tatbestand der Steuerhinterziehung jegliche Grundlage.
Übrigens hat die BAG mit derartigen Dingen nix zu tun da in diesem Fall privater und nix gewerblicher Transport.


Gruß Thorsten

...irgendwas is´ ja immer!

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