Pick-Upbesitzer bekommen im Moment neue Bescheide mit Rückwirkender Forderung.
Je nach Baujahr wird dort CO2 oder Hubraum, anstatt Gewicht besteuert.
Man sollte, binnen der angegebenen Frist, Einspruch einlegen.
Dies funktioniert mittlerweile per Mail.
Zuständig ist seit 2014 übrigens der Zoll.