Hallo,

die V-Partner von Jahn&Partner bieten nach meiner Kenntnis alle keinen Verzicht auf "Abzug für Alt gegen Neu"(nur bei Neufahrzeugen für die ersten 3 Jahre) - das hatten wir letztes Jahr geprüft. Da es dann bei Schäden keine verbindlichen Regelungen zu einem Kostenabzug der Reparatur gibt, liegt es allein im Ermessen des Versicherers, in welcher Höhe er die Erstattung der Reparaturleistung kürzt. Wir sind über Schwenger bei der HDI versichert. Ist nicht die günstigste, jedoch dauerhaft (auch bei alten Fahrzeugen) mit Verzicht auf "Abzug Alt gegen Neu".

Viele Grüsse