Danke für die Antwort, ich frage mich was der TÃœV bei einem Versatz des Unterfahrschutzes sagt, der muss ja sicher einem Normgerechten aufprall standhalten? Ich werde aus den entsprechenden "Aufbaurichtlinien" diesbezüglich nicht so Schlau was den "Ãœberhang" angeht. Was ist erlaubt, was kann und darf versetzt werden. MB sagt was von 0,6* Achsabstand...