Danke für die Antwort, ich frage mich was der TÜV bei einem Versatz des Unterfahrschutzes sagt, der muss ja sicher einem Normgerechten aufprall standhalten? Ich werde aus den entsprechenden "Aufbaurichtlinien" diesbezüglich nicht so Schlau was den "Überhang" angeht. Was ist erlaubt, was kann und darf versetzt werden. MB sagt was von 0,6* Achsabstand...