Vielleicht hilft das hier, um die rechtlichen Vorschriften etwas eindeutiger zu betrachten: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:42011X0909(01)&from=DE (ECE Richtlinie für Sicherheitsgurte). Demnach muss der Sicherheitsgurt 1 470 N halten können (Abschnitt 7.5.2) und die Gurtbefestigung ist in Kapitel 8 beschrieben. So richtig schlau werde ich nicht aus dem Beamtendeutsch, aber eine M10 Schraube (8.8) hat alleine schon eine Mindestbruchkraft von 46 000N. Da sind dann doch einige Sicherheitsfaktoren zwischen. Klar muss man die Kraft noch auf das Aluminium übertragen, aber mit einer entsprechenden Stahlplatte sollte das wohl möglich sein. Ob der TÜV-Prüfer das auch so sieht ist natürlich noch ein ganz anderes Thema...

Last edited by hannok; 12/03/2019 20:39.