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viermalvierer
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viermalvierer
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Hallo Zusammen,
Im Januar wurde ich von der Autobahnpolizei auf dem Rückweg von einer Baustelle gestoppt. Die Jungs waren wirklich freundlich und hatten außer dem fehlenden Fahrtenschreiber nichts zu beanstanden. War mir grundsätzlich klar dass ich so etwas brauche. Ich hab das aber immer verdrängt weil ich nicht so richtig wusste wie und wo ich ´so ein Ding einbauen soll. Gab/ gibt es Bremach mit Fahrtenschreibern? Hat jemand einen Lösungsvorschlag? Oder kennt jemand die genaue Rechtslage? Bei BAG/ TÜV/ Polizei etc... habe ich mal angefragt. So richtig will sich da niemand festlegen. Grundsätzlich gilt halt die Regel 100km Radius um den Wohnort geht ohne. Wie es aber mit älteren Fahrzeugen aussieht die eigentlich keine Nachrüstmöglichkeit haben bleibt mir unklar. Und 100km reicht nicht :-)
Beste Grüße Uli
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Dauerbrenner
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Dauerbrenner
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Hallo Uli, genauso wie im Daily gab es wahlweise auch beim Bremach an der gleichen Stelle entweder Tacho oder den Tacho mit Fahrtenschreiber. Welchen Bremach meinst du übrigens ?
wahrscheinlich hast du so einen: https://www.ebay.de/itm/Fahrtenschreiber-Tacho-500304484-06035549962-IVECO/192757870256?hash=item2ce143aeb0:g:F5kAAOSw91JcE2Ju
und in den gleichen Ausschnitt passt dann auch der Fahrtenschreiber rein:
https://www.ebay.de/itm/IVECO-DAILY-49-E-12-2-8-DIESEL-5M-90KW-1999-ERSATZ-KOMBIANZEIGE-CONTACHI/283234506634?hash=item41f217978a:g:fgIAAOSww01a-p7S
Musst also nach Daily suchen. Eine zusätzliche Baustelle dürfte dieTachoanpassung sein. Der Tacho hat dazu ein externes Kästchen verbaut, beim Fahrtenschreiber scheint das intern stattzufinden. Im Bremach-Schaltplan sind beide Varianten eingezeichnet.
Gruß Erich
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Baut dir jede zertifizierte LKW Werkstatt ein, wenn sie Lust hat. Grundsätzlich kein Problem da Fahrzeugunabhängig überall machbar.
Es wird auch längst kein antiker Tachograph mehr eingebaut sondern die elektronische Variante (Format 1Din) wo der Einbauort egal ist, üblicher Weise irgendwo unter oder im Armaturenbrett oder auch gerne in der Dachkonsole. Habs aber auch schon unter dem Fahrersitz gesehen wenns gepasst hat.
Gruss Ozy
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Süchtiger
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Uli, dazu kann ich dir aus Erfahrung mit unsere Firmenfahrzeuge(Landcruiser, Tiguan und Ducato) folgendes sagen. Erstmal grundsätzliches: ab 3,5 To zulässiges Gesamtgewicht ist beim gewerblichen Gütertransport ein Fahrtenschreiber pflicht. D.h. mit unsere(damals) Landcruiser und sogar Tiguan ist mann beim Anhängerbetrieb dabei... Ist ein Fahrtenschreiber eingebaut, ist bereits ab 2,8 To die Nutzung pflicht. Es ist völlig egal ob du deine eigene Produkte(sowie wir) oder als spediteur tätig bist(hier braucht es dann aber noch einige andere Genehmigungen). Unsere Ducato(3,5 To) hat kein Fahrtenschreiber. In dem Fall ist beim Gütertransport ein Fahrtenbuch zu führen, aber: NUR wenn die HAUPTTÄTIGKEIT des Fahrers das fahren ist. Fährt also mal der, dann die, beide arbeiten normalerweise in der Produktion, ist das Fahrtenbuch auch nicht pflicht. Diese Diskussionen hatten wir mehrmals mit Polizei und BAG, gab auch mal eine Anzeige, nach unsere Stellungnahme nie mehr was von gehört. Ich benutze das Fahrtenbuch nur bei Fahrten im Ausland, habe dann auch Urlaubsbestätigung usw mit dabei. Diskussionen mit vorallem Belgische und Französiche Polizei sind sinnlos, du zahlst und kannst gerne vor Gericht. Das wird mann dann zwar gewinnen, nutzt aber nix wenn ich deswegen hohe Kosten machen muss. Also, praktische Lösung, Buch mitführen. Dein Bremach liegt mit sicherheit über 3,5 To, du kommst also um ein Fahrtenschreiber wohl nicht herum wenn die Handwerkerregelung(bis 100 km Umkreis nicht reicht). Ein Fahrtenschreiber ein zu bauen ist das geringste Problem, macht dir jeder Boschdienst oder kannst auch direkt bei zb Kienzle nachfragen, die haben eigene werkstätten für Einbau und Prüfung. Eigentlich sollte das jeder LKW Werkstatt hinkriegen. Nur: während ein digitaler Fahrtenschreiber ab werk Bremach vielleicht 5-600 Euro kostet, ist der nachträgliche Einbau sehr viel teuer. Rechne mit 1500 bis 2000 Euro. Grund ist die Problematik nachträglich ein nicht zu falschendes Geschwindigkeitssignal zu genereren. Normal wird das über ein Geber am Getriebe gemacht, das wird aber wohl nicht gehen. Es sei denn du hast Gluck und das ist ab werk vorgesehen. Einfach Tachosignal abgreifen ist schon seit längeren nicht mehr erlaubt. Denke noch an folgendes: - der Fahrtenschreiber muss im Blickfeld liegen(unter der Fahrersitz ist NICHT erlaubt) - mach dir vorher richtig schlau bezgl. erlaubte Fahrzeiten und wie das Gerät zu bedienen ist. Hab ich nicht gewusst, gewollt oder versehentlich falsch eingetippt zählt nicht... - die Bussgelder sind heftig bei vergehen. Die abwesenheit des Fahrtenschreiber kostet normalerweise beim ersten mal 750 Euro, bei zweiten mal ist es vorsatz und du bist mit 1500 Euro dabei. Hat mein Toyotahändler auf der harte Tour gelernt als er eine Kunde ein gefallen getan hat und mit ein vorführ LC mit Anhänger ein defektes Fzg geholt hat. Auch für's Gericht keine Change, hat 750 Euro bezahlt.... Nimm's also nicht auf der leichte Schulter, nicht alle BAG usw sind so nett und lassen mit sich reden. Und jetzt kennen die dich und dein Auto, kannst davon ausgehen das du jetzt öfters rausgezogen wirst....(auch Erfahrung  ) Wenn du mehr wissen willst, kann ich dir gerne per pn mein Telnr schicken. viel Glück Adriaan
Last edited by Adriaan; 25/03/2019 12:26.
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Kabriofahrer
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Kabriofahrer
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als WOMO anmelden - dann brauchst Du den erst ab 7,5to ...
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Sorry, stimmt nicht.
Das EU Kontrollgerät(vulgo Fahrtenschreiber) dient die Arbeitszeiterfassung(und noch ein paar leckerli's womit Bussgelder generiert werden können) im Gewerblichen Güter/personenverkehr.
Mit ein WoMo werden keine Güter gewerblich transportiert. Ein Fahrtenschreiber ist NICHT vorgeschrieben, egal was der Polizist an der Autobahn oder sonstwo sagt.
Problematisch kann es nur werden wenn ein Absetzkabine mittels Containerlocks am Fahrgestll befestigt ist und transportiert wird.
Adriaan
Last edited by Adriaan; 25/03/2019 12:50.
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sehe hier: http://www.ff-expedition.de/fahrtenschreiber.htmDas ist auch m.w. die aktuelle Rechtslage. Hab leider im moment keine Zeit die entsprechende Rechtsvorschriften raus zu suchen. Adriaan
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CH auch ganz klar, Tachograph ausschließlich bei gewerblichem Einsatz Güter/Personentransport. Womo etc. immer Ohne, egal wie Schwer.
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Kabriofahrer
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klar, weil dort genau das steht, was ich verlinkt hatte im Gesetz (die Rechtslage sollte sich immer am Gesetz orientieren ...  ) Wann ist ein Fahrtenschreiber/EG-Kontrollgerät für ein Wohnmobil erforderlich? Gemäß Â§ 57a der StVZO sind Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t und darüber mit einem eichfähigen Fahrtschreiber/EG-Kontrollgerät auszurüsten und zu benutzen (s. a. Leitfaden des Bundesamtes für Güterverkehr, Stand 12.07.2013, Pkt. 1.6 Wohnmobile). Allerdings: für neue Fahrzeuge gilt auch http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__72.html Abs. 2 Nr. 6e § 57a Absatz 1 (Fahrtschreiber) tritt außer Kraft am 1. Januar 2013 für erstmals in den Verkehr kommende Kraftfahrzeuge. was mich bisher nie interessiert hat wegen EZ 1997 Aber: das dort verlinkte pdf ist schon auch interessant (Ziff. 1.6) Wohnmobile dienen grundsätzlich nicht dem Gütertran s- port und haben in der Regel weniger als 8 Fahrgastplä t- ze. Sie unterliegen daher nicht den Sozialvorschriften im Straßenverkehr. Wohnmobile ab einer zulässigen Höchstmasse von 7,5 t müssen einen Fahrtschreiber verwenden (§ 57a StVZO). Dies gilt nicht, wenn sie ab dem 01.01.2013 erstmals in den Verkehr kommen (§ 72 Abs. 2 Nr. 6 e StVZO) . Falls ein Anhänger zur Güterbeförderung mitgeführt wird und die Fahrzeugkombination damit auch zur Güterbefö r- derung geeignet ist, finden die Sozial vorschriften im Str a- ßenverkehr – vorbehaltlich des Vorliegens etwaiger Au s- nahmetatbestände – Anwendung. Selbiges gilt für den Fall, dass das Wohnmobil für die Beförderung von mehr als neun Personen einschließlich des Fahrers konstruiert oder dauerhaft angepasst und zu diesem Zweck b e- stimmt ist. Wohnmobile mit festeingebauten Pferdetransportboxen dienen der Güterbeförderun g im Straßenve rkehr -nä m- lich dem Pferdetransport -und unterliegen deshalb den Sozialvorschriften. Für das Vorliegen eines Gütertransports ist es unschä d- lich, das s ein Fahrzeug auch mit einem Wohnwagenteil mit Übernachtugsmöglichkeiten versehen ist. Dem Wor t- laut von Art. 3 Abs. 1 VO Nr. 165/2014 ist nicht zu en t- nehmen, dass das Fahrzeug ausschließlich der Güterb eförderung dienen muß
Last edited by BAlb; 25/03/2019 17:31.
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