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Kabriofahrer
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Kabriofahrer
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klar, weil dort genau das steht, was ich verlinkt hatte im Gesetz (die Rechtslage sollte sich immer am Gesetz orientieren ...  ) Wann ist ein Fahrtenschreiber/EG-Kontrollgerät für ein Wohnmobil erforderlich? Gemäß Â§ 57a der StVZO sind Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t und darüber mit einem eichfähigen Fahrtschreiber/EG-Kontrollgerät auszurüsten und zu benutzen (s. a. Leitfaden des Bundesamtes für Güterverkehr, Stand 12.07.2013, Pkt. 1.6 Wohnmobile). Allerdings: für neue Fahrzeuge gilt auch http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__72.html Abs. 2 Nr. 6e § 57a Absatz 1 (Fahrtschreiber) tritt außer Kraft am 1. Januar 2013 für erstmals in den Verkehr kommende Kraftfahrzeuge. was mich bisher nie interessiert hat wegen EZ 1997 Aber: das dort verlinkte pdf ist schon auch interessant (Ziff. 1.6) Wohnmobile dienen grundsätzlich nicht dem Gütertran s- port und haben in der Regel weniger als 8 Fahrgastplä t- ze. Sie unterliegen daher nicht den Sozialvorschriften im Straßenverkehr. Wohnmobile ab einer zulässigen Höchstmasse von 7,5 t müssen einen Fahrtschreiber verwenden (§ 57a StVZO). Dies gilt nicht, wenn sie ab dem 01.01.2013 erstmals in den Verkehr kommen (§ 72 Abs. 2 Nr. 6 e StVZO) . Falls ein Anhänger zur Güterbeförderung mitgeführt wird und die Fahrzeugkombination damit auch zur Güterbefö r- derung geeignet ist, finden die Sozial vorschriften im Str a- ßenverkehr – vorbehaltlich des Vorliegens etwaiger Au s- nahmetatbestände – Anwendung. Selbiges gilt für den Fall, dass das Wohnmobil für die Beförderung von mehr als neun Personen einschließlich des Fahrers konstruiert oder dauerhaft angepasst und zu diesem Zweck b e- stimmt ist. Wohnmobile mit festeingebauten Pferdetransportboxen dienen der Güterbeförderun g im Straßenve rkehr -nä m- lich dem Pferdetransport -und unterliegen deshalb den Sozialvorschriften. Für das Vorliegen eines Gütertransports ist es unschä d- lich, das s ein Fahrzeug auch mit einem Wohnwagenteil mit Übernachtugsmöglichkeiten versehen ist. Dem Wor t- laut von Art. 3 Abs. 1 VO Nr. 165/2014 ist nicht zu en t- nehmen, dass das Fahrzeug ausschließlich der Güterb eförderung dienen muß
Zuletzt bearbeitet von BAlb; 25/03/2019 17:31.
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