Wenn Du Einspruch eingelegt hast musst du trotzdem den aktuell geforderten Betrag zahlen, bis ein entsprechendes Urteil rechtskräftig wird. Im zitierten Rechtsstreit geht es ja eh nur darum, ob die Vollziehung ausgesetzt werden darf oder nicht (also ob du heute schon zahlen musst oder erst bei der endgültigen Entscheidung). Bislang darf die Vollziehung also noch nicht ausgesetzt werden.

Im Endeffekt bekommst du entweder dein Geld irgendwann zurück oder - falls die Gesetzeslage sich noch ändert, wonach es nach der letzten Bundesratssitzung aussieht - bekommst nichts zurück.


Gruß Klaus