Danke, Jürgen & Ozy ...

die Betriebsanleitung kenne ich ... mir ging´s um eine ingenieursmäßig/sachliche Beurteilung (vestehe ich jetzt so,
daß technisch nichts dagegen spricht) oder obe jemand was von einem Verbot weiß ... na ja, zu letzterem hab´
ich´s halt nicht gewußt in werde im Verwarnungsfall versprechen, daß auch nie nie nie niemelas nicht wieder zu
tun ...

;-)

Schönen Abend

hj