Hallo,

ital. Fahrzeugpapiere
Kaufvertrag (hilfreich wenn in beiden Sprachen und Nachweis, dass Verkäufer auch der ital. Halter ist - Kopie vom Perso, etc.)
Vollabnahme nach §21 StVZO oder alternativ ein COC-Dokument (nannte sich ursprünglich EWG-Übereinstimmungserklärung) vom Hersteller, Letztere erst ab 1997 und damals auch nur für PKW. Womo`s erst viel viel später.
Alle Daily MK 1 und MK 2 wurden von IVECO per Einzelabnahme (§21) (TÜV-Bayern jetzt SÜD) für Deutschland zulassbar gemacht - es gab keine ABE.

Unbedenklichkeitsbescheinigung gibbet nicht mehr. Die gab es in den 90igern bis ca. 2003 für importierte Neufahrzeuge aus EU.

Gruß
Benedikt