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Arizona - the place to live
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@Hempel Mach ein neues Thema wenn es etwas neues Betrifft. Oder mach dir einen eigenen Aufbau&Bastelthread wie es schon einige Members hier haben, beides ist ok. Ich kann irgendwann auch diesen Thread entsprechend umbenennen wenn ich sehe dass er sich in diese Richtung entwickelt. Gruss Ozy
Zuletzt bearbeitet von Ozymandias; 22/11/2014 20:25.
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Das Orakel
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Das Orakel
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ad Erstzulassung:
Grundsätzlich wäre im EWR (CH spielt bedingt mit) eine Erstzulassung nach Einzelrichtlinien bzw. harmonisiertem Zulassungsrecht frist- und damit normauslösend. Manche Armeefahrzeuge haben so was (meist Standardfahrzeuge, die es zivil auch gab/gibt oder wenn die Armee in einem zulassungsrechtlich "mühsamen Staat - wie zB Östereich - an die Verwertung gedacht hat), etliche nicht.
In Deutschland wird Baujahr/Erstzulassung weltweit herangezogen, da dürfte es kein Problem hinsichtlich des Hauptthemas Abgasgrenzen geben, für manche fehlenden E-Nummern bezahlt man Ausnahmegenehmigungen, fertig. Bi den Scheiben wäre ich vorsichtig..
In Österreich könntest Du Dich brausen gehen, da gilt abgastechnisch "erste zivile Zulasung", punkt, aus.
Theoretisch immer möglich sind nationale Ausnahegenehmigungen, aber die musst Du 1. bekommen und die müssen 2. in anderen EU-Staaten nicht anerkannt werden.
Grüsse Peter
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Jungfrau
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Jungfrau
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Hallo zusammen,
ist ja schon etwas älter der Thread, vielleicht gibt es ja neue Infos. Mein aktueller Kenntnisstand:
- italienische Fahrzuegpapiere - Kaufvertrag - COC benötigt, wenn nicht verfügbar, dann Vollabnahme beim TÃœV - nur für Italien: Bestätigung des Herstellungsdatums
Hat jemand Erfahrung mit der Einfuhr aus Italien und kann das so bestätigen? Ist noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung notwendig? Die Informationen im Netz weichen leider von Quelle zu Quelle stark ab.
Danke und Grüße
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Egg Benedict
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Hallo,
ital. Fahrzeugpapiere Kaufvertrag (hilfreich wenn in beiden Sprachen und Nachweis, dass Verkäufer auch der ital. Halter ist - Kopie vom Perso, etc.) Vollabnahme nach §21 StVZO oder alternativ ein COC-Dokument (nannte sich ursprünglich EWG-Ãœbereinstimmungserklärung) vom Hersteller, Letztere erst ab 1997 und damals auch nur für PKW. Womo`s erst viel viel später. Alle Daily MK 1 und MK 2 wurden von IVECO per Einzelabnahme (§21) (TÃœV-Bayern jetzt SÃœD) für Deutschland zulassbar gemacht - es gab keine ABE.
Unbedenklichkeitsbescheinigung gibbet nicht mehr. Die gab es in den 90igern bis ca. 2003 für importierte Neufahrzeuge aus EU.
Gruß Benedikt
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Dauerbrenner
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Es hängt davon ab ob dein Fahrzeug schon eine EU- vereinheitlichte Zulassung hat - also wie sieht die italienische Zulassungform aus ? Wann wurde das Teil in Italien zugelassen und auch mit der damals gültigen EU Schadstoff -Norm ?
Den Kaufvertrag hat niemanden interessiert - denn TÜV sowieso nicht. Die Einzelabnahme hat mich 2012 rund 500€ inkl. Hauptuntersuchung gekostet.
Das zur Zulassung , aber was meinst du mit Einfuhr ? Es gibt keine Zölle mehr zw. Italien und Deutschland.
Gruß Erich
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Danke für die Antworten!
Ok, also muss wohl der weg über die Einzelabnahme gegangen werde (Baujahr 1991).
Bzgl. der Einzelbnahme nach §21 für die Dailys:
Der, für den ich mich interessiere weicht im Aufbau von normalen Dailys ab. Der Aufbau ist etwas länger und breiter. Dementsprechend dürfte auch das Leergewicht anders sein. Radstand, Motor, etc. ist alles identisch. Es handelt sich um ein Fahrzeug einer Energiebehörde. Fahrzeug war regulär in Italien zugelassen und wurde auf 3,5 t abgelastet.
Seht ihr diesbezüglich Schwierigkeiten einen deutschen Brief und damit dann die Zulassung zu bekommen? Ich hoffe das Anliegen wird deutlich.
Einfuhrzoll entfällt natürlich.
Danke und Grüße
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Auch den Daily gab es in vielen Versionen. Die Zulassung bekommst du bei LKWs immer individuell für den Aufbau, den du eben zulassen willst (Ausnahme: Wechselaufbau). Der TÃœV wird dazu die Abmessungen und Art des Aufbaus feststellen (z.B. offener oder geschlossener Kasten). Wenn der Prüfer selbst keine Unterlagen über den Aufbau hat, wird er von dir eine aktuelle Wiegebescheinigung verlangen, da die Prüfstellen selbst keine Waagen haben. Also gleich mitbringen oder vorab telefonisch klären.
Gruß Erich
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da die Prüfstellen selbst keine Waagen haben. Gruß Erich Kannst du so pauschal nicht sagen. In Westerburg/WW beim TÃœV(da wurde für mein Scam sowohl Vollabnahme wie der WoMo umschlüsselung und Ablastung gemacht) verfügen die über vier elektronische Wiegeplatten. Bekommst also nicht nur das Gesamtgewicht, aber auch Achs- und Radlast genau angezeigt. Wenn du in irgendein Werkstatt den TÃœV gemacht bekommst, sieht das wohl anders aus. Die TÃœV eigene Niederlassungen sind da aber schon recht gut ausgestattet. Wurde also erst bei der Prüfstelle anrufen. Adriaan
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Hallo Adriaan,
Und ich hatte mir noch überlegt, meinen Text abzuändern und "meist" einzufügen. Aber es dann doch gelassen.
Hier in meinem weiten Umfeld hatte kein TÃœV eine Waage. Ich hatte den Prüfer extra mal danach gefragt. Aber klar die technische Entwicklung geht weiter und die elektronische Messtechnik immer billiger, so das dies irgendwann auch dort Standard wird. Damit kann man ja die Wertschöpfungskette erweitern.
Gruß Erich
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Erich, hat ja auch, ohne in Detail zu gehen...., auch wieder Vorteile wenn du das Fahrzeug in deine Wünschkonstellation auf der Waage fahren kannst. Da ich den Prüfer bei uns inzwischen recht gut kenne, werde ich da aber sicher in voller Reisetrimm noch mal vorbei fahren, so schlecht ist es nicht genau zu wissen wie die Achs- und Radlasten sind. Muss aber auch mal den Prüfer(n) in Westerburg ein grosses Kompliment machen, die jungs sind fair, halten sich an den Regeln aber versuchen(und schaffen das auch) bei Sonderfahrzeuge/Wünschen mögliche Ausnahmegenehmigungen zu bekommen wenn's irgendwie machbar und vertretbar ist. Und das wichtigste: die trauen sich Verantwortung zu übernehmen und lehnen nicht im voraus alles ab. Der Prüfer der die Vollabnahme macht, hat auch richtig spass an seltene Fahrzeuge ohne COC. Könnte sich also lohnen dahin zu fahren wenn's nicht zu weit weg ist. Kontaktdaten gerne per pn. gruß Adriaan
Zuletzt bearbeitet von Adriaan; 10/11/2020 15:50.
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