Nein, es gilt m.E. immer, auch wenn es im Gesetz erwähnt wird, fehlt jede Konkretisierung, was als Stadt anzusehen ist; eine Ortsdurchfahrt kann z.B. auch dazu gehören).
Artikel 1
Jedes in Artikel R. 313-32-1 der Straßenverkehrsordnung bezeichnete Fahrzeug ist mit einer Beschilderung des
toten Winkels gemäß dem im Anhang zu diesem Erlass aufgeführten Modell ausgestattet.
Jedes Schild kann durch Kleben oder Nieten oder andere Befestigungsmittel am Fahrzeug angebracht oder auf der
Karosserie lackiert oder in einer Plastiktasche an der Karosserie angebracht werden.
Fahrzeuge, die an den Seiten und am Heck Warnhinweise zur Anzeige des Vorhandenseins toter Winkel gemäß
den Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union haben, in welchem der LKW,
Anhänger oder Bus registriert ist, gelten als konform mit den Bestimmungen dieser Verordnung.
Fahrzeuge, die vor dem 31. März 2021 seitlich und hinten mit einer Einrichtung zur Anzeige des Vorhandenseins
toter Winkel ausgerüstet wurden, die nicht dem im Anhang abgebildeten Muster entspricht, gelten für einen
Zeitraum von 12 Monaten nach Veröffentlichung dieser Verordnung als konform mit den Bestimmungen dieser
Verordnung.
Es geht um den Schutz von Fussgängern und 2-Radfahrern. Nur auf Autobahnen und 2- spurigen Schnellstrassen kann man ohne die Aufkleber fahren. Falls man jemanden platt fährt beim Abbiegen und hatte dabei keine Schilder angebracht, wird es brenzlig, auch bzgl. der eigenen Verisicherung, die ja den Polizeirapport erhält.
Daher gibt es auch Magnetschilder.
In Frankreich greift der Staat im Strassenverkehr deutlich härter durch als in Deutschland, wenn man sich nicht an Verordnungen und Gesetze hält (war bis in die 80er/90er anders, da hat jeder gemacht, was er wollte). Zu Recht. Der Verstoß wird mit einem Bußgeld nach Klasse 4 (mind. 90€ - max. 750 €) geahndet. Die Gendarmerie hat Ermessenspielraum und nutzt diesen sehr unnachgiebig, sollte man den Eindruck vermitteln, vorsätzlich gehandelt zu haben. Frankreich ist kein Bananenstaat, auch wenn das manche Wohnmobilisten gerne so sehen ... und sich auch in anderen europäischen Ländern so verhalten, als seien sie in einem rechtsfreien Raum.
Geschwindigkeitsübertretungen zählen ab 1 km/h Übertretung - keine Toleranz, keine Kulanz! Wer dummes Zeug macht oder anfängt dumme Diskussionen anzuleiern, darf gleich seinen Führeschein abgeben und das Fahrzeug stehen lassen.
Und bzgl. LKW-Fahrverbotschildern in F noch folgendes (lesen, informieren macht mehr Sinn als den Anarchisten zu geben):
ein Wohnmobil, unabhängig vom Gewicht, für die „Personenbeförderung“ und nicht zum „Gütertransport“ klassifiziert. Und damit beginnen für den deutschen Wohnmobilfahrer die positiven Regeln, denn so muss man die unliebsamen LKW-Verbotsschilder, die in Deutschland auch Wohnmobile über 3.5 t betreffen, nicht beachten, da diese nur den Gütertransport betreffen. Zudem liegt die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit etwas höher als in Deutschland.
Noch ein paar Auszüge aus dem französisches Bussgeldkatalog (es möge jeden hart treffen, der sich dort VORSÄTZLICH nicht an Gesetz und Ordnung hält):
Fahren ohne Warnweste/Warndreieck 135 Euro
Fahren ohne Gurt (pro Person) 135 Euro
Handy am Steuer benutzt 135 Euro
Navigationsgerät mit Maßnahmen zur Verkehrsüberwachung im Auto mitgeführt bis 1.500 Euro
Alkohol am Steuer
… 0,5-0,8 Promille 135 Euro
… mehr als 0,8 Promille 4.500 Euro, 2 Jahre Haftstrafe
Drogen am Steuer 4.500 Euro, 2 Jahre Haftstrafe
Drogen am Steuer
Alkohol (mehr als 0,8 Promille) und Drogen
9.000 Euro, 3 Jahre Haftstrafe
Zuletzt bearbeitet von Matty; 08/04/2021 10:54.