Den preis kann ich bestaetigen.

Laut anhang 2a des strassenverkehrsregledingsbums darf man eine spurverbreiterung von 1 % der spurweite/pro rad ,vornehmen.Dazu gibt es noch eine messtoleranz von 1%.
Konkret: spur 1700mm, EP also 2x1,7mm maximum.
Weiter:2x34mm plus Spur 1700mm plus pueu 255mm =2023mm breite ueber alles.
Man kommt also schon in den kritischen bereich dass der pneu ueber die karosserie hinaus (oder heraus?) steht.

Das mit den spreng-einzelanfertigungnen weiss ich noch nicht.

Bye Igecco