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Martin, da wurde ich nicht mit rechnen bzw dich auf einen lange Rechtstreit gefasst machen. Hat dein Fahrzeug 3,5 To auch als technisch maximal zulässiges Gewicht eingetragen bist du dran. Hat er Technisch in dein Schein 6 Tonnen und ist auf 3,5 To abgelastet, könnte(!) das funktionieren, aber ich wurde mal nicht davon ausgehen.
Adriaan Ist das eine Vermutung Deinerseits oder ist Dir eine höchstgerichtliche Entscheidung in dieser Richtung bekannt ? Das ist korrekt weil von einem 6 Tonnen Fahrzeug mit 4 Tonnen GG keine abstrakte Gefährdung ausgeht, das Fahrzeug ist ja vom Hersteller dafür zertifiziert, entsprechend wird es als Übertreibung geahndet - so wie wenn du 5Km/h zu schnell fährst. Hast du nun aber einen 3,5Tonner und bist damit mit 4 Tonnen unterwegs bist du oberhalb dessen was der Hersteller erlaubt und damit besteht eine abstrakte Gefährdung der übrigen Verkehrsteilnehmer - dieses wird als Vergehen geahndet und wird zwingend von einem Richter beurteilt mit unangenehmen Folgen, da verstehen sie keinen Spass mehr. Von der rechtlichen Seite besteht da also ein massiver Unterschied "wie" Überladen ein Fahrzeug ist, technisch oder nur auf dem Papier. Ich hab mich während meiner beruflichen Laufbahn oft genug damit rumgeschlagen. So war es zb. angezeigt einen 4 Achser nicht auf über 38 Tonnen GG zu bringen bei 32 Tonnen zGG. Die 6 Tonnen dazwischen waren die interne Toleranz. Gruss Ozy
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