Original geschrieben von SeppR
Ãœbrigens musst Du den Steini juristisch nicht aufklären. Martin hatte jahrelang eine Rechtsanwaltskanzlei in Linz.

Sepp

Hoffentlich versteht er mein Post dann nicht als Belehrung und verklagt mich... wink

Spass beiseite, wusste ich nicht, ist aber in diesem Fall gut, da können wir dann wenn Martin lust hat vielleicht eine ordentliche juristische Beurteilung der Sachlage bekommen.

Wurde ich mich drüber freuen.

Aber: so weit hergeholt ist das scenario nicht, hab das zwei mal so ähnlich erlebt in Kollegenkreis als damalige Fernfahrer. Einmal mit Toter, das zweite mal "nur" Sachschäden in 6 stelligen Bereich. Beide malen Fahrer in der theorie Schuldlos, aber wegen die Ãœberladung(einmal 58 Tonnen bei 50 to erlaubt, das zweite mal 14 bei 9 erlaubt) haben die beide langwierige Prozesse führen müssen. Beide bekamen dann Teilschuld obwohl die nicht der Verursacher waren(in Holland)

Wir sind jetzt aber weit weg von eigentliche Thema cool

Gruß
Adriaan