Ãœbrigens musst Du den Steini juristisch nicht aufklären. Martin hatte jahrelang eine Rechtsanwaltskanzlei in Linz.
Sepp
Hoffentlich versteht er mein Post dann nicht als Belehrung und verklagt mich...
Spass beiseite, wusste ich nicht, ist aber in diesem Fall gut, da können wir dann wenn Martin lust hat vielleicht eine ordentliche juristische Beurteilung der Sachlage bekommen.
Wurde ich mich drüber freuen.
Aber: so weit hergeholt ist das scenario nicht, hab das zwei mal so ähnlich erlebt in Kollegenkreis als damalige Fernfahrer. Einmal mit Toter, das zweite mal "nur" Sachschäden in 6 stelligen Bereich. Beide malen Fahrer in der theorie Schuldlos, aber wegen die Ãœberladung(einmal 58 Tonnen bei 50 to erlaubt, das zweite mal 14 bei 9 erlaubt) haben die beide langwierige Prozesse führen müssen. Beide bekamen dann Teilschuld obwohl die nicht der Verursacher waren(in Holland)
Wir sind jetzt aber weit weg von eigentliche Thema
Wenn du mal Zeit hast und Corona das wieder erlaubt: setzt dich mal zum spass ein paar Tage als Zuschauer in ein Gerichtssaal. n
Hallo Adriaan,
Du hast die Möglichkeiten und auch die Widrigkeiten gut dargelegt. Die Abläufe in Gerichtssäalen sind mir -wie Sepp schon geschrieben hat - ganz gut bekannt :-)
Unser Bremach war (offenbar) immer mit 3.5to zugelassen (auch als Kipper). Habe in den Bremach-Unterlagen aber das (siehe Anhang) gefunden. Demnach dürfte der T-REx 35S von Bremach mit einem technischen Gesamtgewicht von 3.500-4.800kg angegeben worden sein? Ich hoffe, ich sehe das richtig. Erich wird es sicher wissen; ich frag ihn das nächste Mal.
Zuletzt bearbeitet von stein1101; 11/01/202212:49.
Und die beiden Gesamtgewichte waren bei meiner Erstzulassung auch F.1=4800 als techn. zulässiges und F.2=3500 als zugelassenes Gesamtgewicht. Jahre später habe ich dann auf F.2=4800 erhöht. Mit Reifen höherer Traglast, wie etwa dem 255/100 könnte man meines (nicht gesicherten Wissens) auf 5000 oder 5500 auflasten.
Aber die Zahl F.1=4300 nicht 4800 als technisch max. zul. GG habe ich in Erinnerung für das leichte Fahrgestell.
Steht in Deinen Papieren die 3500 auch in Spalte F1 der Zulassungsbescheinigung?
Da mein neuer Arbeitsrhythmus bedeutet, dass ich von Anfang November bis Ende Februar jedes WE Dienst mache, u.a. um die Reisekasse aufzufüllen, andererseits auch keine Garage für das Auto habe kommt mir das Angebot von Erich sehr recht, ihn im Winter in Raab einzustellen.
Es gibt die zwei Rahmenstärken, wobei es 35er mit beiden Rahmenvarianten gibt. Es gibt eine Vorder- und eine Hinterachse, und verschiedene Federkonfigurationen, Dämpfer und was fürs Abstimmen so anfällt. Räder und Reifen nicht vergessen! Die Spekulation, was welche Ausführung "schafft" hängt neben diesem technischen Rahmen an unterschiedlichen (nationalen) Zulassungsbedingungen in den einzelnen Ländern: Gelegentlich ist eine Ablastung in beliebigem Unfang zulässig, gelegentlich nicht (Österreich!). Auflasten detto: Einmal darf ich Achlasten zusammenaddieren, einmal nicht so ohne weiteres.
Die Entwicklungen von NGR/TGR über Brick zu Job spar' ich mir jetzt, weil mir unser Lieblings-Fake-News Verbreiter dann womöglich reinfunkt.